KI und Recht – Rechtliche Herausforderungen bei Gestaltung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz

Jan Schnedler, ARIC Geschäftsleitung und Rechtsanwaltkanzlei Schnedler

Die Entwicklung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bringen spezifische juristische Fragestellungen mit sich, die weitestgehend noch nicht explizit vom Recht erfasst sind und so mit den herkömmlichen Gesetzen gelöst werden müssen. Unser gesamtes Rechtssystem ist aber auf Menschen ausgerichtet. Die EU denkt aber bereits über eigene Regulie­rungs­ansätze nach.

Darf ein Algorithmen diskriminieren oder sich mit anderen Algorithmen bei der Preisfindung absprechen, wo es ein Mensch nicht darf? Wie und wem oder was rechnen wir die Verantwortung für eine Entscheidung und deren Folgen zu? Ist eine KI mangelfrei, obwohl sie zu fehlerhaften Ergebnissen kommt, weil Sie nur zu 99 Prozent richtig entscheidet?

Bei der Entwicklung von KI sind fremde Schutzrechte ebenso zu berücksichtigen wie die Compliance bei der Nutzung von Daten. Regelmäßig werden personenbezogene Daten verarbeitet, um KI zu trainieren oder einzusetzen. Die rechtlichen Anforderungen dafür sind nicht nur in Deutschland hoch. KI benötigt große Datenmengen, entscheidet nach unbekannten Kriterien und nur mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit und nicht zu 100 % „richtig“, die DSGVO folgt hingegen den gegenläufigen Grundsätzen der Datenminimierung, der Transparenz, der Richtigkeit der Verarbeitung und enthält eine Rechenschaftspflicht.

Letztlich ist aber auch der Mensch, z.B. der Richter, oftmals eine Black-Box. Überprüft werden im Rechtszug nicht die inneren Gründe des Richters für seine Entscheidung, sondern allein der Urteilstext. Inwieweit das Urteil auf Vorurteilen, schlechter Laune oder Boshaftigkeit basiert, wird nicht überprüft, solange sich das Gericht an die bekannten Regeln zum Verfassen des Urteilstextes hält.

Der Workshop fängt mit einem kurzen Intro zu den technischen Grundlagen an und skizziert dann die verschiedenen Anknüpfungspunkte wo KI rechtliche Fragen aus dem Zivilrecht aufwirft, wie der Vertragsgestaltung, die Lizenzierung, die Haftung, das Immaterialgüterrecht und das Arbeitsrecht, sowie Fragen des Datenschutzrechts. Strafrechtliche Problemstellungen sind nicht Gegenstand dieses Workshops. Ebenso wird nur kurz auf das Immaterialgüterrecht, wie das Patentrecht eingegangen, da es hierfür der ARIC-Workshop KI und Patente angeboten wird.  Ab 18.30 Uhr folgt eine Stunde Q&A für ARIC-Mitglieder.

Der Workshop ist kostenlos, auf 25 Teilnehmer beschränkt und findet am 12.03.2020 von 17.00 bis 18.30 Uhr im ARIC e.V. Dockland, Van-der-Smissen Strasse 9, 22767 Hamburg statt. Anmelden können Sie sich unter dem E-Mail-Adresse: info@aric-hamburg.de.