Der Zugang zu Recht ist ein großes Problem. Große Teile der Bevölkerung, vor allem in der USA, haben aus Kostengründen keinen Zugang zum Recht. Kostengünstige Verfahren würden es daher vielen Menschen überhaupt erst ermöglichen Zugang zum Recht zu bekommen. Bei geringen Streitwerten ist es auch schwierig einen Rechtsanwalt zu finden, der den Fall zu angemessenen Kosten, im Vergleich zu dem Betrag um den es geht, übernimmt.
Es darf wohl davon ausgegangen werden, dass die Automatisierung gerichtlicher Entscheidungen früher oder später zumindest in Teilbereichen oder einzelnen Instanzen kommen wird. Gerichtsentscheidungen sind zwingend öffentlich, langwierig, teuer, oft nicht vorhersagbar und zur nachhaltigen Streitbeilegung meist ineffizient.
Gerichtsverfahren dauern durch die Überlastung der Gerichte häufig Jahre und sind durch Fristverlängerungsanträge der Parteien und den Instanzenzug sehr langwierig.
Viele Parteien sind nach einem Gerichtsverfahren unzufrieden, weil sehr viele Zeit- und Geldressourcen verbrannt wurden, es aber z.B. bei Vergleichen oder Quotelungen keinen eindeutigen Gewinner gibt.
Gerade bei Beziehungen zwischen Teilnehmern an Wirtschaftsleben, die auch nach Beendigung des Rechtsstreits wieder zusammenarbeiten müssen, sind diese Ergebnisse unbefriedigend.
Daher werden Schiedsverfahren immer beliebter. Aber auch 90 Prozent aller Schiedsverfahren bilden Gerichtsverfahren in Großen und Ganzen nur nach und sind ähnliche förmliche und häufig noch teurere Verfahren.
Es stellt sich daher die Frage, ob es keine Alternativen zu solchen Gerichts-, Mediation und Schiedsverfahren gibt. Beispiele für effizientere Verfahren liefern die schnellen und kostengünstigen UDRP-Verfahren der WIPO, NAF und des Czech Arbitration Court. Aber auch diese reinen online Schiedsverfahren bedienen sich noch dem Menschen als Schiedsrichter.
Das EU-Land Estland hat als Vorreiter der Digitalisierung eine Künstliche Intelligenz als Richter für bestimmte Rechtsstreitigkeiten bis EUR 7.000 in der ersten Instanz bereits eingeführt. Wen das Urteil einer Partei nicht gefällt, kann eine Berufung eingelegt werden, wo dann ganz normal ein Richter entscheidet.
Dem ARIC ist insbesondere das Thema „Zugang zum Recht“ ein besonderes Anliegen, so dass es eine Projektarbeit vergeben hat, in der eine Gruppe von Masterstudenten eine Recherche und die Darstellung der weltweiten Ansätze zum Thema „KI als Richter“ vornehmen und wissenschaftlich beurteilen sollen, ob selbstlernende Entscheidungssysteme (KI als Richter) juristisch zulässig und geeignet sind, die überlastete Justiz kostengünstig in Teilbereichen zu unterstützen.